Personaldaten
HilfeDie Eingabe in diesem Feld hat im Format tt.mm.jjjj zu erfolgen.
Pensionen für Geburtsjahrgänge vor 1941 und nach 1994 können in diesen Rechner nicht eingegeben oder berechnet werden.
Vertragsgrundlage

Kollektivvertrag über die Pensionskassenzusage für Bundesbedienstete (über Verordnung eines Landes auch gültig für LandeslehrerInnen) vom 10.7.2009

Beitragsdaten (in Euro, im Jahresausma&szling;)
HilfeDie Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlung ergibt sich aus § 22 Abs. 2 und Abs. 2a GehG bzw. § 49 ASVG ohne Berücksichtigung der Höchstbeitragsgrundlage; sie entspricht in etwa jenen Teilen des Monatsbezugs samt Sonderzahlungen, für die Beiträge in die staatliche Pensionsvorsorge geleistet werden. Die Bemessungsgrundlage ist als Eurobetrag für ein ganzes Kalenderjahr in das Feld einzugeben.

Alternativ können Sie im nächsten Feld die Beiträge des Dienstgebers als Eurobetrag für ein ganzes Kalenderjahr eingeben. Das Feld Bemessungsgrundlage für Beitragszahlung wird dann automatisch ausgefüllt.
HilfeWenn im vorhergehenden Feld Bemessungsgrundlage für Beitragszahlung ein Wert von Ihnen eingegeben wurde, wurde dieses Feld automatisch ausgefüllt: Die Beiträge des Dienstgebers betragen 0,75% der Bemessungsgrundlage zuzüglich 2,5% Versicherungssteuer.

Ansonsten tragen Sie hier die Summe der Beiträge ein, die Ihr Dienstgeber für Sie im Laufe eines ganzen Kalenderjahres entsprechend dem Kollektivvertrag an die Bundespensionskasse entrichtet.

Technischer Hinweis: Allfällige Dienstgeberbeiträge für die Zeit vor Beginn des laufenden Kalenderjahres, wie die Einmalzahlung für 2008, können in diesem Pensionskassenrechner nicht berücksichtigt werden. Solche Dienstgeberbeiträge erhöhen Ihre Pensionskassenpension zusätzlich. Falls im ersten Beitragsjahr nur für einen Bruchteil des Kalenderjahres Beiträge anfallen, bleibt auch diese Verminderung der Beitragsleistung unberücksichtigt.
HilfeSie haben die Möglichkeit, selbst Beiträge an die Pensionskasse zu entrichten und damit Ihre Anwartschaft sowie die spätere Pensionskassenleistung zu erhöhen. Für die Berechnung können Sie die Höhe des Eigenbeitrages als laufenden kalenderjährlichen Eurobetrag eingeben.

Hinweis: Entsprechend den gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen stehen Ihnen nachstehende Möglichkeiten für die laufende Eigenbeitragsleistung offen:
Entweder 100%, 75%, 50% oder 25% des laufenden Dienstgeberbeitrages (geben Sie in den Rechner den kalenderjährlichen Eurobetrag ein)
oder ein bestimmter Betrag (maximal EUR 1.000,- kalenderjährlich); letztere Variante ist nur in Verbindung mit der Beantragung der prämienbegünstigten Pensionsvorsorge gemä&szling; § 108a Einkommensteuergesetz 1988 (staatliche Prämie) möglich, wobei der Antrag gemeinsam mit dem Formular "Erklärung zur Leistung von Eigenbeiträgen an die Bundespensionskasse AG" bei der Personalstelle abzugeben ist.

Mehr dazu und zu den steuerlichen Rahmenbedingungen von Eigenbeiträgen entnehmen Sie bitte Ihren Informationsunterlagen oder der Homepage der Bundespensionskasse (www.bundespensionskasse.at).

Technische Hinweise: Ihre Eingabemöglichkeit im Pensionskassenrechner ist mit EUR 1.000,- oder mit einem höheren Dienstgeberbeitrag begrenzt. Die eingegebenen Beträge beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe von 2,5%. Falls Sie im aktuellen (=ersten) Kalenderjahr nur für einen Bruchteil des Jahres Eigenbeiträge leisten, ist es im Penisonskassenrechner aus technischen Gründen nicht möglich, diese verminderte Beitragsleistung zu berücksichtigen.

Für die Pensionshochrechnung beginnt die Beitragszahlung mit 1. Jänner des laufenden Kalenderjahres. Für die Zeit davor sind keine Eingaben möglich.

Parameter
Hilfe Sie können im Feld Pensionsalter (Jahre / Monate) ein beliebiges Alter (Jahre und Monate getrennt) zwischen 55 und 68 auswählen oder im Feld Pensionsantritt ein genaues Pensionsantrittsdatum eingeben (01.mm.jjjj). Es werden unter Berücksichtigung des von Ihnen eingegebenen Geburtsdatums automatisch im jeweils anderen Feld die entsprechenden Ziffern angezeigt.

Die Hochrechnung der Pensionskassenpension erfolgt auf Basis der eingegebenen Beiträge samt allfälliger Valorisierung und des ausgewählten Veranlagungserfolges bis zum Pensionsalter (Jahre / Monate) bzw. Pensionsantritt.
HilfeSie können im Feld Pensionsalter (Jahre / Monate) ein beliebiges Alter (Jahre und Monate getrennt) aus der Liste auswählen oder im Feld Pensionsantritt ein genaues Pensionsantrittsdatum eingeben (01.mm.jjjj). Es werden automatisch im jeweils anderen Feld die entsprechenden Ziffern angezeigt.

Die Hochrechnung der Pensionskassenpension erfolgt auf Basis der eingegebenen Beiträge und des ausgewählten Veranlagungserfolges bis zum Pensionsalter (Jahre / Monate) bzw. Pensionsantritt.
HilfeEntsprechend Ihrer Einschätzung des künftigen Veranlagungserfolges der Pensionskasse können Sie einen Prozentsatz zwischen 0% und 5% pa (in 0,5%-Schritten) auswählen und als jährliche Verzinsung des Pensionskapitals für die Berechnung der Pensionskassenpension auswählen.
HilfeEntsprechend Ihrer Einschätzung können Sie die durchschnittliche jährliche Erhöhung der Dienstgeberbeiträge zwischen 0% und 5% pa (in 0,5%-Schritten) auswählen.
Berechnungsergebnisse (brutto, in Euro, im Jahresausma&szling;)
 
 
 
 
InfoSollten Sie für Ihre Eigenbeiträge das Prämienmodell in Anspruch nehmen, erhöht sich die Alterspension aus Eigenbeiträgen im Vergleich zum ausgewiesenen Wert, da die staatliche Prämie als zusätzlicher Eigenbeitrag auf Ihr Pensionskassenkonto gebucht wird.

Gemä&szling; den Bestimmungen des Kollektivvertrages beinhalten sämtliche Beiträge Verwaltungskosten der Bundespensionskasse. Die Verwaltungskosten der Eigenbeiträge werden aus Gründen der Steueroptimierung von den Beiträgen des Dienstgebers einbehalten. (Die Steueroptimierung ergibt sich dadurch, dass die Alterspension aus den angenommenen zukünftigen Eigenbeiträgen - je nach dem ob das "Prämienmodell" gewählt wurde oder nicht - gänzlich oder zu 75% einkommensteuerfrei ist, wohingegen die Alterspension aus den angenommenen zukünftigen Beiträgen Ihres Dienstgebers wie anderes Einkommen der Einkommensteuer unterliegt).

Mehr dazu und zu den steuerlichen Rahmenbedingungen von Eigenbeiträgen entnehmen Sie bitte Ihren Informationsunterlagen oder der Homepage der Bundespensionskasse (www.bundespensionskasse.at).
 
 
1 Angaben entsprechen hochgerechneten Werten und sind kaufmännisch gerundet
2 Unter der Abfindungsgrenze (Stand 2009: Euro 10.500,--) wird die Alterspension mit dem Kapitalwert abgefunden

Bitte lesen Sie unsere Erläuterungen zur Versteuerung oder Steuerfreiheit der Pensionskassenpension in Ihren Informationsunterlagen oder auf der Homepage der Bundespensionskasse (www.bundespensionskasse.at).

Rechtliche Hinweise:

Die vorliegenden Hochrechungen basieren auf den von Ihnen gemachten Eingaben und dem von der Finanzmarktaufsicht genehmigten Geschäftsplan der Bundespensionskasse. Es handelt sich um ungefähre Wertangaben, da vereinfachte Annahmen für diese Berechnung getroffen wurden; neben geringfügigen kalkulatorischen Differenzen kommt es insbesondere zu nachstehende Abweichungen:

Ein Anspruch auf eine bestimmte Pensionskassenleistung kann daher nicht erworben werden. Angaben ohne Gewähr.