Pensionskassenrechner

für DienstnehmerInnen des Bundes und LandeslehrerInnen gemäß Kollektivvertrag – öffnet in einem neuen Fenster über die Pensionskassenzusage für Bundesbedienstete vom 10. Juli 2009, kraft Verordnung der Länder auch gültig für LandeslehrerInnen, abrufbar z.B. über www.bundespensionskasse.at

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Ihr Pensionskapital

Pensionskapital zum 31.12. des Vorjahres gemäß letzter Beitrags- und Leistungsinformation: Für diese Pensionshochrechnung beginnt die Beitragszahlung mit 1. Jänner des laufenden Kalenderjahres. Das Pensionskapital kann bei dieser Berechnung nur dann in der tatsächlichen Höhe berücksichtigt werden, wenn das Pensionskapital zum 31.12. des Vorjahres eingegeben wird. Dieses wird Ihnen in etwa zur Jahresmitte in der Beitrags- und Leistungsinformation schriftlich bekanntgegeben.

Parameter und Annahmen für die Hochrechnung
Berechnungsergebnisse (brutto)

Pensionszahlung in 14 Teilbeträgen jährlich

1 ungefähre Wertangaben auf Basis vereinfachter Hochrechnungen, auf 10ct kaufmännisch gerundet
2 Sollte das Pensionskapital bei Pensionsantritt unter 16.500,-- Euro (Stand 2026) liegen, erfolgt eine Einmalzahlung (Abfindung).
Die vorliegenden Hochrechnungen basieren auf den von Ihnen getätigten Eingaben, dem Kollektivvertrag und dem von der Finanzmarktaufsicht genehmigten Geschäftsplan der Bundespensionskasse (beinhaltet an den Bestand angepasste „AVÖ 2018-P-Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“), wobei vereinfachte Annahmen für diese Berechnung getroffen wurden. Aus diesem Grund entsprechen die mit dem Pensionskassenrechner hochgerechneten Werte nicht exakt jenen Berechnungen, die die Bundespensionskasse im Anlassfall durchführt (z. B. für die Jahresinformation oder bei Pensionsantritt).
Ihre tatsächliche Leistung aus der Bundespensionskasse kann auch aus anderen Gründen von dieser Berechnung - auch stark - abweichen. Gründe dafür können z. B. sein:
Ansprüche aus dem Pensionskassenmodell ergeben sich ausschließlich aus den rechtlichen Grundlagen, insbesondere aus den einschlägigen Gesetzen und aus dem Kollektivvertrag .

Informationen zur Versteuerung oder Steuerfreiheit der Pensionskassenleistungen finden Sie in Ihrer Sammelmappe ("Die Zusatzpension von der Bundespensionskasse - Wissenswertes zusammengefasst") oder unter diesem Link. Bei Bedarf übermittelt Ihnen unser Servicecenter die Unterlagen per Post.

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